Gebühren
Kinder vor dem vollendeten dritten Lebensjahr: | |
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Die Mindestbuchungszeit beträgt 12 Stunden pro Woche, und mindestens 4 Stunden am Tag. Die Kinder müssen an drei Tagen pro Woche anwesend sein. | |
> 2 bis 3 Stunden | 100,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 3 bis 4 Stunden | 120,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 4 bis 5 Stunden | 140,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 5 bis 6 Stunden | 160,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 6 bis 7 Stunden | 180,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 7 bis 8 Stunden | 200,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 8 bis 9 Stunden | 220,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 9 bis 10 Stunden | 240,00€ + 10,00€ Spielgeld |
Kinder ab dem dritten Lebensjahr: | |
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Die Mindestbuchungszeit beträgt 20 Stunden pro Woche, und mindestens 4 Stunden am Tag. Die Kinder müssen an fünf Tagen pro Woche anwesend sein. | |
> 4 bis 5 Stunden | 100,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 5 bis 6 Stunden | 115,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 6 bis 7 Stunden | 130,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 7 bis 8 Stunden | 145,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 8 bis 9 Stunden | 160,00€ + 10,00€ Spielgeld |
> 9 bis 10 Stunden | 175,00€ + 10,00€ Spielgeld |
Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz angerechnet. Der Beitrag ermäßigt sich um 100,00€ im Monat ab September des Jahres, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag feiert, bis zur Einschulung.
Ermäßigung Geschwisterkinder
Besuchen ein oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertageseinrichtung der Gemeinde, so wird die Benutzungsgebühr für das/die jüngere/n Kind/er um 20,00€ ermäßigt. Eine Ermäßigung erfolgt nicht, sofern für das ältere Kind ein staatlicher Beitragszuschuss gewährt wird.
Für die Betreuung eines Schulkindes in den Ferien, fallen pro Buchungstag 15,00€ an.